25.07.2026 | 5 Min

Ab wann ist man eigentlich „superreich“?

250.000 Euro Jahreseinkommen – klingt nach sehr viel Geld. Aber ist man damit bereits „superreich“? Genau diese Frage bekommt durch die geplanten Änderungen bei Einkommensteuer und Reichensteuer neue Brisanz. Denn während die Einkommen steigen, rückt auch der Spitzensteuersatz für immer mehr Menschen näher.

Die Diskussion über höhere Steuern für besonders hohe Einkommen klingt zunächst nach einem Thema, das nur einen sehr kleinen Teil der Bevölkerung betrifft. Wer nicht gerade Millionen verdient, könnte sich entspannt zurücklehnen.

Ganz so einfach ist es allerdings nicht.

Denn entscheidend ist nicht nur, wie hoch der Spitzensteuersatz ist, sondern auch, ab welchem Einkommen er greift – und wie sich diese Grenze im Verhältnis zu den durchschnittlichen Einkommen entwickelt.

superreich
  1. Wann gilt man als „reich“?

Aktuell liegt der höchste Einkommensteuersatz von 45 Prozent oberhalb einer bestimmten Grenze des zu versteuernden Einkommens. Im politischen Raum wird nun über Änderungen diskutiert, durch die hohe Einkommen künftig stärker belastet werden sollen.

Besonders auffällig ist dabei die Kommunikation rund um die sogenannte „Superreichensteuer“.

Denn laut den im Video diskutierten Plänen sollen künftig bereits Einkommen ab etwa 250.000 beziehungsweise 280.000 Euro in entsprechend höhere Steuerstufen fallen.

Keine Frage: Das ist ein sehr hohes Einkommen.

Aber ist jemand mit 250.000 oder 280.000 Euro zu versteuerndem Einkommen automatisch „superreich“?

Genau hier lohnt sich eine differenziertere Betrachtung.

Ein erfolgreicher Unternehmer, Selbstständiger oder Handwerker kann solche Einkommen erzielen, ohne deshalb über ein Millionenvermögen, mehrere Luxusimmobilien oder eine Yacht zu verfügen. Gleichzeitig werden Menschen mit fünf, zehn oder zwanzig Millionen Euro Jahreseinkommen sprachlich in dieselbe Kategorie eingeordnet.

Die Frage lautet deshalb weniger, ob hohe Einkommen stärker besteuert werden dürfen. Vielmehr geht es darum, wo „hohes Einkommen“ endet und „Superreichtum“ tatsächlich beginnt.

  1. Der Spitzensteuersatz betrifft längst nicht nur die absolute Spitze

Noch interessanter wird die Entwicklung beim regulären Spitzensteuersatz.

Historisch musste man deutlich stärker vom Durchschnitt abweichen, um überhaupt in die höchste Steuerklasse zu gelangen. Im Transkript wird hierzu ein bemerkenswerter Vergleich gezogen:

1960 musste ein Arbeitnehmer ungefähr das 18-Fache des durchschnittlichen Einkommens verdienen, um den Spitzensteuersatz zu erreichen. 1999 war es noch rund das 2,86-Fache. 2026 soll bereits etwa das 1,44-Fache des Durchschnittsgehalts ausreichen.

Das verändert die Bedeutung des Begriffs „Spitzenverdiener“ erheblich.

Wer heute deutlich über dem Durchschnitt verdient, gehört steuerlich vergleichsweise schnell zur Spitze – auch wenn sich das eigene Einkommen im Alltag möglicherweise überhaupt nicht nach „Spitze“ anfühlt.

  1. Das Problem der kalten Progression

Ein wesentlicher Faktor dabei ist die sogenannte kalte Progression.

Das Prinzip lässt sich vereinfacht erklären:

Steigen die Preise beispielsweise um drei Prozent und erhält ein Arbeitnehmer anschließend drei Prozent mehr Gehalt, ist er real zunächst nicht wohlhabender geworden. Die Gehaltserhöhung gleicht lediglich den Kaufkraftverlust durch die Inflation aus.

Durch den progressiven Einkommensteuertarif kann das höhere nominale Einkommen allerdings stärker besteuert werden.

Das Ergebnis: Auf dem Papier verdient man mehr – real bleibt davon möglicherweise wenig übrig.

Seit 2016 werden die Steuertarife angepasst, um diesen Effekt zumindest teilweise auszugleichen. Im Transkript wird jedoch kritisiert, dass dieser Ausgleich künftig nicht vollständig erfolgen könnte.

Damit würden Arbeitnehmer trotz steigender Bruttolöhne schneller in höhere Steuerbereiche hineinwachsen.

  1. Mehr Einkommen – aber noch stärker steigende Steuereinnahmen

Besonders deutlich wird die Entwicklung beim Blick auf die langfristigen Zahlen.

Nach den im Video genannten Werten sind die Einnahmen des Staates aus der Einkommensteuer innerhalb von 20 Jahren um rund 165 Prozent gestiegen.

Die Bruttolöhne der Arbeitnehmer hätten im gleichen Zeitraum dagegen lediglich um etwa 114 Prozent zugelegt.

Die Steuerzahlungen entwickelten sich damit erheblich schneller als die Bruttoeinkommen.

Genau hier liegt ein zentraler Kritikpunkt: Natürlich sind höhere Steuereinnahmen bei steigenden Einkommen zunächst normal. Wenn die Belastung jedoch deutlich schneller wächst als die Einkommen selbst, stellt sich die Frage, wie viel von zusätzlichen Gehaltssteigerungen tatsächlich bei den Bürgern ankommt.

  1. Besonders relevant für Unternehmer und Selbstständige

Die Diskussion betrifft zudem nicht ausschließlich klassische Arbeitnehmer.

Gerade Einzelunternehmer und Personengesellschaften müssen genauer hinschauen. Ihre Unternehmensgewinne können unmittelbar in das persönliche zu versteuernde Einkommen einfließen.

Ein Unternehmer mit Mitarbeitern, hohen Umsätzen und einem entsprechend hohen Gewinn kann dadurch schnell Einkommensgrößen erreichen, die politisch bereits als besonders hohe Einkommen eingeordnet werden.

Das bedeutet jedoch nicht zwangsläufig, dass diese Person über ein gigantisches Privatvermögen verfügt.

Zwischen einem erfolgreichen mittelständischen Unternehmer und einem Menschen mit einem Vermögen von mehreren hundert Millionen Euro besteht schließlich ein erheblicher Unterschied.

Eine Steuerdebatte sollte diesen Unterschied auch sprachlich und politisch berücksichtigen.

Die entscheidende Frage ist nicht nur der Steuersatz

Der Spitzensteuersatz war in Deutschland historisch bereits deutlich höher. Zwischen den 1960er- und 1990er-Jahren lagen die höchsten Einkommensteuersätze teilweise oberhalb von 50 Prozent. Später wurden sie unter anderem im Zuge der Reformen der rot-grünen Bundesregierung deutlich reduziert.

Allein über die Höhe von 42, 45 oder 47 Prozent zu diskutieren, greift deshalb zu kurz.

Mindestens genauso wichtig ist die Frage:

Wie viele Menschen erreichen diese Steuersätze überhaupt – und wie weit liegen ihre Einkommen tatsächlich noch vom gesellschaftlichen Durchschnitt entfernt?

Wenn immer geringere Abstände zum Durchschnittseinkommen ausreichen, um steuerlich zur „Spitze“ zu gehören, verändert sich die Gruppe der Betroffenen erheblich.

Fazit: „Superreich“ ist nicht gleich superreich

Hohe Einkommen können und müssen Bestandteil einer sachlichen Steuerdebatte sein. Problematisch wird es jedoch, wenn sehr unterschiedliche Einkommens- und Vermögensverhältnisse unter einem einzigen politischen Schlagwort zusammengefasst werden.

Ein Einkommen von 250.000 Euro ist zweifellos weit überdurchschnittlich. Zwischen einem gut laufenden Unternehmer mit diesem Einkommen und einem Multimillionär oder Milliardär liegen trotzdem Welten.

Noch wichtiger ist die langfristige Entwicklung des Steuersystems: Wenn Arbeitnehmer bereits mit vergleichsweise moderatem Abstand zum Durchschnittseinkommen den Spitzensteuersatz erreichen, betrifft die Diskussion zunehmend mehr Menschen als nur eine kleine finanzielle Elite.

Deshalb lohnt sich der Blick hinter Begriffe wie „Spitzenverdiener“, „Reichensteuer“ oder „Superreichensteuer“.

Denn am Ende entscheidet nicht das politische Etikett darüber, wer betroffen ist – sondern die konkrete Zahl auf dem Steuerbescheid.

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